DSGVO Art. 32 · Datenschutz · Art. 83

DSGVO-Penetrationstest Technische Maßnahmen nach Art. 32 nachweisen

Die DSGVO verlangt nicht nur Sicherheitsmaßnahmen, sondern auch deren regelmäßige Überprüfung. Ein Penetrationstest ist der etablierte Nachweis, dass Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 wirksam sind – manuell von OSCP-zertifizierten Hackern, Festpreis ab 2.500 €.

Was verlangt Art. 32 DSGVO?

Artikel 32 DSGVO („Sicherheit der Verarbeitung") verpflichtet Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten – unter Berücksichtigung von Stand der Technik, Implementierungskosten sowie Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung.

Entscheidend für Sicherheitstests ist Art. 32 Abs. 1 lit. d: gefordert ist ein „Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit" der Maßnahmen. Ein Penetrationstest setzt genau das um – er prüft die Maßnahmen aus Angreiferperspektive und belegt ihre Wirksamkeit mit reproduzierbaren Proof-of-Concepts.

Rechtsgrundlage

DSGVO Art. 32

Bußgeldrahmen

bis 20 Mio. € / 4 %

Nachweis

regelmäßige Tests

Welche Maßnahmen nennt Art. 32?

Art. 32 nennt Schutzziele und verlangt deren regelmäßige Überprüfung. Ein Penetrationstest adressiert die technische Seite davon direkt.

Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten
Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme
Rasche Wiederherstellbarkeit nach einem physischen oder technischen Zwischenfall
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit – z. B. durch Penetrationstests
Der Weg zum DSGVO-Nachweis
1

Scoping

Welche Systeme verarbeiten personenbezogene Daten?

2

Penetrationstest

Technische Prüfung der Schutzmaßnahmen aus Angreifersicht

3

Bewertung

Findings nach Risiko und Datenschutz-Relevanz einordnen

4

Behebung

Schwachstellen schließen, TOM nachschärfen

5

Nachweis

Prüffähiger Bericht für Aufsicht und Auftraggeber

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Was droht bei unzureichender Sicherheit?

Werden personenbezogene Daten unzureichend geschützt, drohen nicht nur Bußgelder der Aufsichtsbehörden, sondern auch Schadenersatz und Reputationsschäden – besonders nach einem meldepflichtigen Datenleck.

Bis 20 Mio. €

Bußgelder nach Art. 83

Verstöße gegen die Sicherheitspflichten können mit Geldbußen bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Schadenersatz

Ansprüche Betroffener (Art. 82)

Betroffene können materiellen und immateriellen Schadenersatz verlangen. Nach einem Vorfall summieren sich Einzelansprüche schnell.

Meldepflicht

72-Stunden-Frist nach Art. 33

Datenschutzverletzungen sind binnen 72 Stunden an die Aufsicht zu melden. Fehlende Nachweise zu Schutzmaßnahmen verschärfen die Bewertung.

Wie wir Ihre DSGVO-Konformität technisch absichern

Wir liefern den technischen Wirksamkeitsnachweis nach Art. 32 – mit Berichten, die für Aufsicht und Auftragsverarbeitungs-Audits geeignet sind.

Penetrationstest

Manuelle Prüfung der Systeme, die personenbezogene Daten verarbeiten – Web, API, Netzwerk und Cloud.

Prüfung der Verschlüsselung

Bewertung von Transport- und Datenverschlüsselung sowie Zugriffskontrollen auf sensible Daten.

Resilienz & Wiederherstellung

Prüfung auf Belastbarkeit und sichere Wiederherstellbarkeit nach einem Zwischenfall.

Prüffähige Berichte

Dokumentation mit CVSS-Bewertung und Datenschutz-Bezug – vorlagefähig für Aufsicht und AV-Audits.

Wer braucht einen DSGVO-Penetrationstest?

Jede Organisation, die personenbezogene Daten verarbeitet, muss die Wirksamkeit ihrer Schutzmaßnahmen nachweisen können.

SaaS & Online-Dienste

Anbieter, die Kunden- und Nutzerdaten verarbeiten und gegenüber Kunden Sicherheit belegen müssen.

Gesundheit & Soziales

Verarbeiter besonders schützenswerter Daten nach Art. 9 mit erhöhtem Schutzbedarf.

Finanz & Versicherung

Branchen mit sensiblen Finanzdaten und strenger Aufsicht.

Auftragsverarbeiter

Dienstleister, die im Auftrag Daten verarbeiten und Nachweise für ihre Auftraggeber brauchen.

Unser Vorgehen

Ein klar strukturierter Prozess – von der ersten Beratung bis zum prüffähigen Nachweis.

01

Erstgespräch & Scoping

Kostenlos: Wir bestimmen die datenverarbeitenden Systeme und den passenden Testumfang.

02

Penetrationstest

Manuelle Sicherheitsprüfung aus Angreiferperspektive.

03

Bewertung & Bericht

Priorisierte Findings mit Datenschutz-Bezug und CVSS-Bewertung.

04

Behebung

Konkrete Empfehlungen zur Schließung der Schwachstellen.

05

Re-Test & Nachweis

Kostenloser Nachtest und prüffähiger Wirksamkeitsnachweis.

Häufige Fragen

DSGVO-konform – nachweisbar.

Kostenlose Erstberatung – wir zeigen Ihnen, wie ein Penetrationstest Ihre technischen Maßnahmen nach Art. 32 belegt.

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